Glossar

Wichtige Begriffe zum Masterstudium

Akkreditierung von Masterstudiengängen: Die Akkreditierung eines (Master-)Studienganges steht für die Begutachtung der Studieninhalte und Studienziele durch eine unabhängige Kommission. Das soll der Steigerung der Qualität der angebotenen Lehre dienen und gleichzeitig auch die internationale Vergleichbarkeit von (Master-)Abschlüssen erleichtern. Der Akkreditierungsprozess ist vor allem für private Hochschulen relevant, damit Abschlüsse auch staatlich anerkannt werden können.

Berufsqualifizierung: Mit der Absolvierung eines Bachelor-Studiums haben Studierende einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss – mit dem Master-Abschluss einen weiteren. Dieser befähigt Studierende zur Ausübung eines Berufes.

Bologna-System: Mit dem Begriff „Bologna“ wird das europäische und zentrale Hochschulausbildungssystem, das auf eine Vergleichbarkeit von Studien abzielt, bezeichnet. Mit dem 1999 ins Leben gerufenen Prozess wurde nach und nach eine einheitliche Strukturierung in Bachelor- und Masterstudien umgesetzt. Damit wurde überhaupt erst der Abschluss des „Masters“, wie er heute im deutschen Sprachraum verwendet wird, geschaffen. Das Bologna-System soll einerseits die Mobilität innerhalb Europas fördern und andererseits die Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden aus unterschiedlichen Ländern unterstützen.

Curriculum: Als Curriculum wird die Struktur eines Studiums in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht bezeichnet. Studierende können sich so vorab und während eines Studiums daran orientieren und dementsprechend ihr Studium planen.

ECTS: Das European Credit Transfer System and Accumulation System (kurz: ECTS) wurde im Rahmen des Bologna-Systems eingeführt, um Studienleistungen an unterschiedlichen Hochschulen miteinander vergleichen zu können. In Stunden ausgedrückt, entspricht ein ECTS-Punkt in etwa 25-30 Arbeitsstunden. Dementsprechend werden auch die Masterstudien insgesamt mit einer gewissen ECTS-Punkteanzahl (in der Regel zwischen 90 und 120 ECTS) beschrieben.

Erasmus: Unter „Erasmus“ wird abgekürzt das europäische Programm zur Förderung von Auslandsaufenthalten an Hochschulen verstanden. Heute als Erasmus+ bezeichnet und um andere Bildungsbereiche erweitert, ist für Masterstudierende vor allem der Aufenthalt für ein oder zwei Semester an anderen Hochschulen relevant.

Hochschulformen: Es gibt verschiedene Hochschulformen innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Dazu zählen unter anderem Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen sowie private Hochschulen. Während an Universitäten der wissenschaftlichen und theoretischen Ausbildung mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, sind Fachhochschulen berufsspezifischer und praxisnäher. Dem Namen entsprechend widmen sich Pädagogische Hochschulen ausschließlich der LehrerInnen-Ausbildung. An Universitäten gibt es weniger häufig Aufnahmeprüfungen oder Eignungsverfahren als an Fachhochschulen – auch wenn in der jüngsten Vergangenheit die Anzahl an (Master-)Studien mit Aufnahmeverfahren deutlich angestiegen ist.

Nostrifizierung: Nostrifizierung oder Nostrifikation benennt die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen im Inland. Dies ist vor allem für Masterstudierende relevant, die in einem anderen Land vorherige Studien absolviert haben oder für all jene, die die Anerkennung des akademischen Grades für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigen.

Regelstudienzeit: Als Regelstudienzeit wird jene Anzahl an Semestern bezeichnet, die für die Absolvierung eines Studiums vorgesehen ist. D.h. bei Masterstudien beispielsweise zwei oder vier Semester.

Studierendenvertretungen: Im Normalfall verfügt jede Hochschule über eine die Studierenden vertretende Organisation. Die genaue Bezeichnung dafür unterscheidet sich einerseits in Deutschland, Österreich und der Schweiz und andererseits auch von Hochschule zu Hochschule. Es gibt offizielle und privat organisierte Vertretungen, die aber alle im Allgemeinen für die Interessen der Studierenden eintreten und außerdem gewisse Services für die Studierenden (etwa Sozial- oder Rechtsberatung) anbieten.

Zulassungsverfahren: Als Zulassungsverfahren wird der Prozess der Aufnahme zu einem Studium bezeichnet. Dieses Verfahren besteht zumeist aus einem je nach Hochschule unterschiedlich ausgestalteten administrativem Prozedere sowie in vielen Fällen auch aus einer Aufnahmeprüfung oder einem Eignungstest. Für das Zulassungsverfahren sind unbedingt die entsprechenden Zulassungsfristen zu beachten.